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Sie haben den Zuschlag zur neuen Wohnung erhalten und müssen ausserterminlich Künden? Um nicht zwei Mieten gelichzeitig zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, einen Nachmieter für Ihre Wohnung zu finden. Doch welche Kriterien muss dieser Nachmieter erfüllen?

Ein Nachmieter muss zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag mit den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als solvent gilt ein Interessent dann, wenn dieser die Miete für die Wohnung bezahlen kann und keine offenen Betreibungen oder Pfändungen vorweist. Der Mietzins sollte grundsätzlich nicht mehr als 30%-35% des Nettoverdienstes des Interessenten beanspruchen.

Verlangen Sie vom Interessenten ein aktuellen Betreibungsauszug und einen Lohnauszug des vergangenen Monats. Am besten verwenden Sie die Anmeldung Ihres jetzigen Vermieters. So vergewissern Sie sich, dass alle benötigten Angeben vom Interessenten vollständig übergeben werden. Als unzumutbar darf der Vermieter einen Nachmieter nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

Grundsätzlich müssen Sie nur ein Nachmieter vorschlagen. Wir empfehlen dennoch mehrere Nachmieter zu melden. Dies dient zu Sicherheit, falls ein potenzieller Nachmieter von der Anmeldung zurücktritt.

Verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine schriftliche Bestätigung, dass Sie aus dem Mietvertrag befreit sind und somit keine Miete mehr schulden.