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Am 28. September 2025 hat die Schweiz über eine grundlegende Reform bei der Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum abgestimmt: dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, insbesondere die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in den Kantonen. Mit der Annahme dieser Vorlage tritt eine Veränderung in Kraft, die viele Eigenheimbesitzer, aber auch Mieter, Kantone und Gemeinden betreffen wird.

In diesem Beitrag: Was genau der Eigenmietwert ist, welche Folgen bei Annahme haben, wer gewinnt und wer Nachteile haben könnte — und was langfristig zu erwarten ist.

 

Was ändert sich mit der Annahme?

Wenn die Vorlage angenommen wird, treten mehrere Änderungen ein. Hier die wichtigsten:

Bereich

Status bisher

Änderung bei Annahme

Eigenmietwert

Wird als fiktives Einkommen versteuert.

Wird abgeschafft. Eigentümer müssen dieses fiktive Einkommen nicht mehr versteuern.

Abzüge – Hypothekarzinsen & Unterhalt

Können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Viele dieser Abzüge entfallen oder werden stark eingeschränkt. Es gibt Übergangsregeln: z. B. ein Schuldzinsabzug für Erstkäufer über maximal 10 Jahre.

Objektsteuer auf Zweitwohnungen

Bisher keine Verfassungsgrundlage für eine allgemeine Objektsteuer bei Zweitliegenschaften.

Kantone erhalten die Kompetenz, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen.

Zeitlicher Ablauf

Diskussionen, parlamentarische Vorstöße, aber noch keine Veränderung in Kraft.

Voraussichtliche Umsetzung frühestens ab dem 1. Januar 2028, damit Kantone und Eigentümer Zeit haben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

 

 

Die Annahme der Vorlage markiert einen Meilenstein: Der Eigenmietwert, eine über hundert Jahre alte Institution der Schweizer Steuerpolitik, wird abgeschafft. Für viele Eigentümer bedeutet dies eine Entlastung; besonders Rentner und solche mit wenig Schulden profitieren. Gleichzeitig bringt die Reform Unsicherheiten – etwa wie stark Renovationskosten oder Hypothekenbelastungen künftig steuerlich wirken und wie die neuen Objektsteuern ausgestaltet werden.

Wichtig wird sein, wie Kantone reagieren: Welche Übergangsfristen und Ausnahmeregeln geschaffen werden. Ob Abzüge auf kantonaler Ebene weiterhin möglich sind, wie stark Objektsteuern bei Zweitliegenschaften werden und wie Kompensationen funktionieren – all das wird entscheidend sein, ob diese Reform für die breite Masse als fair empfunden wird.

 

Langfristig könnte sich etwas verändern:

  • Ein stärkerer Trend zu Schuldenabbau und Eigenkapital in Wohneigentum.
  • Höhere Anforderungen an die Finanzplanung beim Wohnen, da steuerliche Vorteile weniger automatisiert sind.
  • Eine mögliche Stärkung von Wohneigentum als Teil der Vorsorge.