Die Eigentumsübertragung von unbeweglichen Dingen, also Grundstücken und Immobilien, passiert durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Ein neuer Eigentümer wird eingetragen.
Eigentumsübertragung
by info salirealestate | 02.07.2021
Die Eigentumsübertragung von unbeweglichen Dingen, also Grundstücken und Immobilien, passiert durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Ein neuer Eigentümer wird eingetragen.
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