Der bekannteste und häufigste Kündigungsgrund für Vermieter ist «Eigenbedarf». Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Eigenbedarf
by info salirealestate | 02.07.2021
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